Allgemeine Informationen über die Technikerausbildung

Staatlich geprüfter Techniker - Berufsbild und Ausbildungsziel 

Angehende Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Maschinenbautechnik sollen befähigt werden in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen eines Unternehmens tätig zu werden. Deshalb zielt die Fachschulausbildung ab auf eine breit angelegte berufliche Handlungskompetenz.
Berufliche Qualifikationen zur Beurteilung von Technikgestaltung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und ökologischer Vorgaben bei Beachtung ökonomischer Effektivität und Effizienz sind Forderungen an die Ausbildung.

Von daher ist berufliches Handeln durch methodengeleitetes Vorgehen und Reflektion des eigenen Tuns bestimmt. In der Fachschulausbildung ist dies durch Auswahl und Inhalt von Lernfeldern und Lernsituationen zu gewährleisten.
Die breit angelegte Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zur Technikerin/zum Techniker ermöglicht den Einsatz in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern wie:
   - Fertigungs- und Verfahrenstechnik
   - Maschinen- und Anlagenbau
   - Konstruktionstechnik
   - Produktionsplanung und –steuerung
   - Qualitätsmanagement
   - Materialwirtschaft
   - Vertrieb und Kundenbetreuung
   - Controlling und Sicherheitstechnik.
Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Produkten und Betriebsmitteln sind als Arbeitsschwerpunkte zu sehen. Angebotsplanung, evaluieren von Produktionsplanungen und –prozessen, Überwachung von Fertigungsabläufen. Sind weiter Haupteinsatzgebiete von Technikerinnen und Technikern.

Allgemeine Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Auszug)

Fachschulen bauen auf beruflicher Erstausbildung und Berufserfahrung auf. Sie bieten eine berufliche Weiterbildung mit staatlich zertifiziertem Berufsabschluss. Bereits erworbene Allgemein- und Fachbildung werden vertieft und erweitert. Sie ermöglichen so den Erwerb weiterer Bildungsabschlüsse.
Vor dem Hintergrund der vor Eintritt in die Ausbildung zur/zum Technikerin/Techniker geforderten Berufstätigkeit erwerben die Studierenden an Fachschulen eine erweiterte berufliche Handlungskompetenz, die sie zur Übernahme vermehrter Verantwortung und Führungstätigkeiten qualifizieren.
Durch ergänzende Lernangebote und Aufbaulehrgänge können weitere Qualifikationen erworben werden.
An Fachschulen deren Pflichtunterricht mindestens 2400 Stunden beträgt, kann im Rahmen des Fachschulexamens durch eine zusätzliche Prüfung die Fachhochschulreife erworben werden.
Fachschulen haben sich lt. Gesetz an den aktuellen Qualifikationsanforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Curriculare Vorgaben, die sich an der Bearbeitung beruflicher Problemstellungen orientieren gestatten es den Fachschulen schnell und flexibel auf neue Anforderungen der Arbeitswelt zu reagieren.
Der Abschluss an einer Fachschule befähigt zur beruflichen Selbständigkeit und ist anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.


Aufnahmevoraussetzungen (APO BK Anlage E)


In die Fachschule wird aufgenommen, wer 
1.1 eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und
1.2 den Berufsschulabschluss, wenn Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand und
1.3 eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf. Die Berufstätigkeit während des Besuchs der Abendschule (Teilzeit) wird angerechnet.
2. eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist, wobei ein Besuch einer Berufsfachschuleangerechnet wird.
3. Die Fachschule kann auch während der beruflichen Erstausbildung besucht werden. Bedingung ist eine enge inhaltliche Verknüpfung der Lerninhalte und der Nachweis der erforderlichen Berufstätigkeit bis zur Zulassung zum Fachschulexamen.

Abschlüsse

Am Ende der Ausbildung steht das Fachschulexamen. Es besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die im Bedarfsfall durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden kann. Das Fachschulexamen dient dem Nachweis der während der Ausbildung erworbenen Gesamtqualifikation.
Das Fachschulexamen schließt mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ ab. Auf dem Zeugnis werden die einzelnen Leistungen aufgeführt. Eine Durchschnittsnote wird auf dem Abschlusszeugnis nicht ausgewiesen.
Mit der Versetzung in das dritte Ausbildungsjahr wird der Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) erworben.
Am Ende des Ausbildungsganges kann die Fachhochschulreife erworben werden. Neben dem bestandenen Fachschulexamen sind Fachhochschulreifekenntnisse in einer gesonderten Prüfung nachzuweisen.
Der erfolgreiche Abschluss an der Fachschule für Technik in Iserlohn berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbautechnik“ zu führen.

Unterrichtsorganisation

Die Fachschule für Technik Iserlohn bietet in Teilzeitform (berufsbegleitend) eine berufliche Weiterbildung zur/zum Staatlich geprüften Technikerin/Techniker der Fachrichtung Maschinenbautechnik an.
Die Ausbildung dauert vier Jahre, bei insgesamt mindestens 2400 Unterrichtsstunden.und durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden pro Woche, auf drei Abende verteilt. 480 dieser Unterrichtsstunden werden als betreute, durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete Lernformen (Selbstlernphasen) organisiert.
Der Unterricht ist in einen fachrichtungsübergreifenden, fachrichtungsbezogenen und einen differenzierenden Lernbereich gegliedert. Der fachrichtungsübergreifende Bereich umfasst die Fächer
  - Deutsch/Kommunikation
  - Englisch
  - Politik/Gesellschaftslehre sowie
  - Betriebs- und Personalwirtschaft.
Die didaktische Struktur der Ausbildung erfordert eine Anbindung, teilweise auch eine Eingliederung dieser Fächer in konkrete Lernsituationen des fachrichtungsbezogenen Bereichs. Die Entwicklung von Kompetenzen, die über den fachlichen Bereich hinaus gehen, steht dabei im Mittelpunkt.

Der fachrichtungsbezogene Bereich wird durch die drei Handlungsfelder (Fächer)
  - Entwicklung und Konstruktion von Produkten und Betriebsmitteln
  - Herstellen von Produkten und Betriebsmitteln sowie 
  - Betriebliches Management
beschrieben.
Hinzu kommt die im Lehrplan als selbständiges Fach ausgewiesene Projektarbeit.

Der Differenzierungsbereich umfasst Ergänzungs- und Erweiterungsangebote. Diese dienen dem Ausgleich von Lücken im Kenntnisstand der Studierenden und der Hinführung zur Fachhochschulreife.

Unterrichtszeiten

Unterrichtszeit: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 17.45 – 21.00 Uhr.
Die Zeiten für das betreute Lernen (Selbstlernphasen) werden im Einzelfall mit der zuständigen Lehrkraft abgesprochen.
Zusätzliche Lernangebote werden bei Bedarf samstags durchgeführt.


Ausbildungskosten  

Die Ausbildung an der Schule ist kostenlos. Es besteht Lernmittelfreiheit nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz.
Kosten für Bücher und Unterrichtsmittel belaufen sich auf ca. 350 €. Jeder Teilnehmer sollte über einen Rechner mit Internetzugang verfügen.

Anmeldung 

Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Sie hat schriftlich im Sekretariat der Schule zu erfolgen. Notwendige Anmeldeformulare sind unter Kontakte downloadbar.
Der Schuljahresbeginn ist am 1. Februar jeden Jahres.